IV-Betrügerin erreicht Revision ihrer Strafe
Das Bundesgericht heisst die Beschwerde einer Frau teilweise gut, die von der Invalidenversicherung (IV) mehr als 660000 Franken erhalten hatte, indem sie sich auf Schmerzen nach einem leichten Unfall berief. Die von der St. Galler Justiz wegen gewerbsmässigen Betrugs und Urkundenfälschung verhängte Strafe muss überprüft werden.