Grenzgänger im Homeoffice
Die Mehrheit der Unternehmen lässt heute Arbeit im Homeoffice zu. Betrifft dies Grenzgänger, müssen neben der Sozialversicherungsunterstellung auch Auswirkungen auf die Steuerpflicht beachtet werden.
Die Mehrheit der Unternehmen lässt heute Arbeit im Homeoffice zu. Betrifft dies Grenzgänger, müssen neben der Sozialversicherungsunterstellung auch Auswirkungen auf die Steuerpflicht beachtet werden.
Die AHV-Reform bringt eine Reihe von Neuerungen, die auch aus arbeitsvertraglicher Sicht zu Handlungsbedarf führen können.
Die SBB müssen einen gekündigten Kundenbegleiter mit drei Monatslöhnen entschädigen. Sie hatten die Entlassung unzureichend begründet, wie das Bundesverwaltungsgericht festhielt.
Im Schweizer Sozialversicherungsrecht soll genauer definiert werden, wer als selbstständig erwerbend gilt. Beide Kammern haben eine entsprechende parlamentarische Initiative des Berner GLP-Nationalrats Jürg Grossen angenommen.
Belästigungen können sich unterschiedlich äussern. Entscheidend ist, dass ein Verhalten von Betroffenen als unerwünscht empfunden wird. Arbeitgebende müssen klarstellen, dass Belästigung nicht toleriert wird.
Das Datenschutzgesetz, das am 1. September in Kraft tritt, ist risikobasiert und wirkt sich auch auf das Recruiting aus. Alle Player haben ein Recht, zu wissen, was mit den Daten passiert. Der Schutz der Grundrechte wird im neuen Recht gestärkt, sagt die Juristin.
Die Luzerner Arbeitslosenkasse hat nach einem Urteil des Bundesgerichts die Kurzarbeitsentschädigung während der Corona-Pandemie neu berechnet. Konkret musste sie die Ferien- und Feiertagsentschädigungen berücksichtigen und dafür 24 Mio. Franken nachzahlen.
Die niederländische Uber B.V. und die Rasier Operation B.V. müssen für das Jahr 2014 AHV-Beiträge für ihre Fahrer bezahlen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Es hat zwei Beschwerden der Ausgleichskasse des Kantons Zürich teilweise gutgeheissen.
Schweizer und niedergelassene Steuerpflichtige sollen neu einen Teil ihrer Einkommenssteuer freiwillig direkt von ihrem Lohn abziehen lassen können, als Quellensteuer. Der Nationalrat will so Steuerschulden vermeiden und der öffentlichen Hand zu ihren Mitteln verhelfen.
Bei einer Vollzeitbeschäftigung bei derselben Arbeitgeberin ist eine ausnahmsweise Abgeltung des Ferienlohnanspruchs aufgrund monatlicher Schwankungen des geschuldeten Lohnes ausgeschlossen. Das hat das Bundesgericht entschieden.
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