Verurteilter Pensionskassen-Betrüger muss Strafe antreten
Ein wegen gewerbsmässigen Betrugs verurteilter Berner Bauunternehmer muss seine Freiheitsstrafe von fünf Jahren antreten. Sei Gesuch für eine Revision des Strafurteils im Betrugsfall einer Berner Pensionskasse hat gemäss Bundesgericht keine weitere Verschiebung des Strafantritts zur Folge.