Der Bundesrat hat die Änderung der Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (EntsV) verabschiedet. Die EntsV entspricht nicht mehr der Realität, was den Nachweis der Einhaltung der Sorgfaltspflicht anbelangt. Der geänderte Wortlaut der EntsV stellt neue Anforderungen an den Inhalt von Bescheinigungen paritätischer Kommissionen und von Einträgen in einem Register. Diese müssen künftig Auskunft darüber geben, ob die Kontrollen durchgeführt wurden und ob die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden.