
Frühere Stiftungsräte der ACSMS-Pensionskasse haften für Schaden
Kommen Stiftungsräte einer Pensionskasse ihren Aufgaben nicht sorgfältig nach und entsteht der Pensionskasse dadurch ein Schaden, können die Stiftungsräte dafür haftbar gemacht werden. Die bestätigt ein Urteil des Bundesgerichts.