Unzureichende Korrekturmöglichkeiten bei IV-Bemessung
Die von Anfang 2022 bis Ende 2023 gültige Verordnung zur Bemessung des Invaliditätsgrads anhand von statistisch ermittelten Tabellenlöhnen ist teilweise bundesrechtswidrig. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Grund dafür sind die unzureichenden Korrekturmöglichkeiten der Tabellenlöhne im Einzelfall.