Starkes Übergewicht schliesst IV-Rente nicht generell aus
Die Behandelbarkeit von starkem Übergewicht steht einem Anspruch auf eine Rente der Invalidenversicherung nicht mehr von vornherein entgegen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Es passt damit seine Rechtsprechung zum Anspruch auf IV-Leistungen bei Adipositas an. Allerdings müssen Betroffene zumutbare Behandlungen vornehmen.