Züricher Sozialversicherungsgericht: Uber-Fahrer sind Angestellte
Zwischen Uber und seinen Fahrern besteht ein Anstellungsverhältnis: Zu diesem Schluss gelangt das Zürcher Sozialversicherungsgericht in mehreren Urteilen. Das Unternehmen müsste damit auch Sozialversicherungsbeiträge - etwa für AHV und Unfallversicherung - abliefern. Uber gelangt nun ans Bundesgericht.