
BVG-Urteil: ETH muss im Falle einer entlassenen Professorin Schadensersatz-Ansprüche prüfen
Laut Bundesverwaltungsgericht (BVG) muss die ETH Zürich die Schadensersatzansprüche der von ihr - noch nicht rechtskräftig - entlassenen Professorin prüfen. Die ETH hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass sie nicht für die Prüfung der Ansprüche zuständig sei.