
Taxi-Firma muss einen Teil der Covid-Entschädigung zurückzahlen
Ein Taxi-Unternehmen aus dem Kanton Aargau hätte seine Angestellten 2020 besser nicht arbeiten lassen sollen und so einen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung für diese geschaffen. Zu diesem Schluss kommt das Bundesverwaltungsgericht. Nun muss die Firma Entschädigungen zurückzahlen.