Summarisches Abrechnungsverfahren bei Kurzarbeit verlängert
Der Bundesrat hat am 1. Oktober 2021 das summarische Abrechnungsverfahren für Kurzarbeitsentschädigung (KAE) verlängert. Die entsprechende Änderung der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung tritt per sofort in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2021.