Sozialversicherungsabkommen mit Bosnien und Herzegowina tritt am 1.9.2021 in Kraft
Das Sozialversicherungsabkommen mit Bosnien und Herzegowina koordiniert die Sozialversicherungssysteme der beiden Vertragsstaaten in den Bereichen Alter, Hinterlassene, Invalidität und Unfall.