Eine unbekannte Sozialversicherung
Auf Ergänzungsleistungen besteht ein Rechtsanspruch, wenn das Renteneinkommen die Existenz nicht sichert. Der Antrag ist mit der Steuererklärung vergleichbar.
Auf Ergänzungsleistungen besteht ein Rechtsanspruch, wenn das Renteneinkommen die Existenz nicht sichert. Der Antrag ist mit der Steuererklärung vergleichbar.
Möchten Mitarbeitende über das Alter 65 hinaus weiterarbeiten, hat das Vorteile für das Unternehmen: Know-how bleibt erhalten und der Fachkräftemangel wird gelindert. Was dazu beachtet werden muss und ob es sinnvoll ist, dass sich die Mitarbeitenden in die Selbständigkeit begeben, klärt dieser Artikel.
Teil- und Vorbezug oder Aufschub der Rente. Seit dem 1. Januar 2024 ist die AHV 21 in Kraft und bietet viel Flexibilität rund um das Referenzalter 65. Wer länger arbeitet, profitiert von Zuschlägen und kann mit zusätzlichen Beiträgen die Rente weiter aufbessern.
Das BVG verlangt von den Vorsorgeeinrichtungen, dass sie den versicherten Personen den Aufschub des Rentenbezugs bis zum 70. Altersjahr sowie die Pensionierung in mehreren Schritten ermöglichen. Dank dieser gesetzlichen Vorgaben können Ü65-Versicherte ihre Altersleistungen verlässlich planen.
AHV und BVG ermöglichen die flexible Versicherung von Erwerbseinkommen auch nach dem Referenzalter. Um Mitarbeitende zur Weiterarbeit zu motivieren, braucht es aber mehr.
Zwischen der Vorsorgewelt und neuen Arbeitsformen hat sich eine Schere aufgetan. Die veränderten Lebensformen stellen eine Herausforderung für die Pensionskassen dar. Es gibt aber Lösungen, die praxiserprobt sind, selbst in Branchen mit tiefen Löhnen.
Wohlfahrtsfonds von Unternehmen erhalten mehr Handlungsspielraum. Derartige Stiftungen können neu auch in Notlagen wie Krankheit oder Arbeitslosigkeit Leistungen ausrichten. Nach dem Nationalrat stimmte auch der Ständerat einer entsprechenden Gesetzesänderung zu.
Armeeangehörige sowie Zivilschutz- und Zivildienstleistende sollen ihre Anmeldungen für Erwerbsersatzleistungen ab 2026 digital einreichen können. Nach dem Nationalrat genehmigte Ständerat die dafür notwendigen Gesetzesanpassungen einstimmig.
Rund 80% der 4.5 Millionen PK-Versicherten sind in einer von 230 Sammeleinrichtungen versichert.
Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnnen und -direktoren hat an ihrer Jahrestagung in Schaffhausen ihr Nein zur Prämien- und Kostenbremse-Initiative bekräftigt. Chancen sieht sie in der Förderung der integrierten Versorgung und damit in der Vernetzung und Koordination.
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