
Die Arbeitslosigkeit ist im März weiter gesunken
Im März 2023 sankt die Arbeitslosigkeit auf 2%. Die Arbeitslosenversicherung konnte für 2022 dank der tiefen Arbeitslosenzahlen einen Ertragsüberschuss verzeichnen.
Im März 2023 sankt die Arbeitslosigkeit auf 2%. Die Arbeitslosenversicherung konnte für 2022 dank der tiefen Arbeitslosenzahlen einen Ertragsüberschuss verzeichnen.
Rund 230000 Seniorinnen und Senioren in prekären Verhältnissen beziehen keine Ergänzungsleistungen (EL), obwohl sie Anspruch darauf hätten. Das hat eine Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) im Auftrag von Pro Senectute gezeigt.
Parlamentarierinnen im Mutterschaftsurlaub sollen ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung in ihrem Beruf nicht mehr verlieren, wenn sie an Ratssitzungen teilnehmen. Die zuständige Ständeratskommission hat eine entsprechende Vorlage zuhanden der Räte verabschiedet.
Der Fahrdienstvermittler Uber hat in Genf seine Vergangenheit bereinigt. Er entschädigte 627 Fahrer, die zwischen Oktober 2019 und Juni 2022 die App benutzt hatten. Zudem beglich Uber ausstehende Sozialversicherungsbeträge.
Die Gegner der kürzlich vom Parlament beschlossenen Pensionskassenreform machen ihre Referendumsdrohung wahr: Ende März haben sie mit der Unterschriftensammlung gegen die von den eidgenössischen Räten beschlossene BVG-Reform begonnen.
Die Schwyzer IV-Stelle hat im vergangenen Jahr weniger Renten genehmigt. Von den 1131 Entscheiden fielen 334 positiv aus. Auch die Gesamtsumme der ausgezahlten Sozialversicherungsleistungen ging zurück.
Die Suva hat im Jahr 2022 auf Ihren Anlagen eine Rendite von -8.1% verzeichnet. Schuld war die schlechte Entwicklung an den Börsen.
Im zweiten Pandemiejahr sind die Zahlungen der Sozialhilfe um 1.2% zurückgegangen. Die Ausgaben für alle Formen bedarfsabhängiger wirtschaftlicher Sozialleistungen stiegen gleichzeitig um 0.7%. Sie beliefen sich 2021 insgesamt auf 8.8 Mrd. Franken.
Die Reform der beruflichen Vorsorge steht. Die Räte haben sich am Donnerstag in den letzten Details der Vorlage geeinigt und die Reform BVG 21 am Freitag in der Schlussabstimmung gutgeheissen. Eine Volksabstimmung gilt als sicher.
Der Ständerat sagt Nein zur Renteninitiative der Jungfreisinnigen und Nein zur Initiative des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) für einen Rentenzuschlag im Umfang einer 13. AHV-Rente.
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