Kurzarbeitsentschädigung: Frist für Gesuche für Nachzahlung verlängert
Unternehmen, die in den Jahren 2020 und 2021 Kurzarbeitsentschädigung im summarischen Verfahren abgerechnet haben, können neu bis am 31. Dezember 2022 ein Gesuch um Überprüfung ihrer Ansprüche stellen.