Fokus Koordination
Die Sozialversicherungen decken unterschiedliche Risiken. Damit die Versicherungen optimal ineinandergreifen, werden sie koordiniert.
Die Sozialversicherungen decken unterschiedliche Risiken. Damit die Versicherungen optimal ineinandergreifen, werden sie koordiniert.
Wenn Leistungen verschiedener Sozialversicherungen zusammentreffen, soll die betroffene Person schliesslich nicht mehr finanzielle Mittel zur Verfügung haben, als sie ohne die Gesundheitsschädigung gehabt hätte. Es geht um die Koordination, die Regelungen für das Zusammenspiel der Sozialversicherungen.
Bei Koordination denken viele an Leistungskürzungen zur Verhinderung von Überentschädigungen. Drei weitere Beispiele zeigen jedoch, dass die Sozialversicherungen umfassender aufeinander abgestimmt sind.
Eine andauernde ganze oder teilweise Arbeitsunfähigkeit kann zu einer Invalidisierung führen. Die Lohnfortzahlungspflicht, die durch eine Krankentaggeldversicherung abgelöst werden kann, und der Leistungsbeginn der IV und der Pensionskasse stellen ein heikles Koordinationsproblem dar. Aufmerksamkeit ist angesagt.
Ist bereits ein Vorsorgefall eingetreten, kann kein weiterer mehr geltend gemacht werden. Die Ansprüche auf Alters-, Invaliden- oder Hinterlassenenleistungen schliessen einander aus.
Die AHV 21 wurde vom Volk knapp angenommen, das Frauenrentenalter wird nun an jenes der Männer angeglichen. Nun gilt es, weiter an der Gleichstellung zu arbeiten. Dabei sind auch die Unternehmen gefordert.
Unternehmen, die in den Jahren 2020 und 2021 Kurzarbeitsentschädigung im summarischen Verfahren abgerechnet haben, können neu bis am 31. Dezember 2022 ein Gesuch um Überprüfung ihrer Ansprüche stellen.
Die Invalidenversicherung (IV) ist beim Assistenzbeitrag für Eltern teilweise zu knausrig gewesen. Das verwendete Berechnungstool bilde den Aufwand für Erziehung und Kindererziehung nicht sachgerecht ab, hat das Bundesgericht geurteilt.
Der Ständerat will wie der Nationalrat für 2023 den vollen Teuerungsausgleich für AHV-Rentnerinnen und -Rentner. Er hat entsprechenden Motionen von SP und Mitte zugestimmt.
Bei der Berechnung des Invaliditätsgrads sollen künftig die realistischen Einkommensmöglichkeiten berücksichtigt werden. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat eine entsprechende Motion der SGK des Nationalrats angenommen.
vps.epas | Postfach | CH-6002 Luzern | Tel. +41 41 317 07 07 | info@vps.epas.ch