Ständeratskommission beharrt auf vollem AHV-Teuerungsausgleich
Die SGK des Ständerats will die AHV-Renten vollständig an die Teuerung anpassen. Der Bundesrat hat entschieden, am Mischindex festzuhalten.
Die SGK des Ständerats will die AHV-Renten vollständig an die Teuerung anpassen. Der Bundesrat hat entschieden, am Mischindex festzuhalten.
15 Jahrgänge der Übergangsgeneration sollen lebenslang einen Rentenzuschlag erhalten. Altersguthaben von weniger als 215'100 Franken sollen Anrecht auf den vollen Zuschlag erhalten. So will die zuständige Ständeratskommission bei der BVG-Reform die Senkung des Umwandlungssatzes abfedern.
Auf Anfang 2023 fällt das Solidaritätsprozent in der Arbeitslosenversicherung weg. Seit 2011 war es auf hohen Lohnbestandteilen erhoben worden. Da die Versicherung nun finanziell besser dasteht, fällt das Prozent per Gesetz automatisch weg.
Pensionskassen müssen Vorsorgeguthaben von Versicherten auch im kommenden Jahr zu mindestens 1% verzinsen. Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge wird nicht verändert, wie der Bundesrat mitteilte.
Wenn das Start-up zum Klein-KMU gewachsen ist, wird der Jungunternehmer zum Manager und Patron. Sozialversicherungen, Risikomanagement und Versicherungen werden noch wichtiger, versprechen Chancen.
Die Sozialversicherungen decken unterschiedliche Risiken. Damit die Versicherungen optimal ineinandergreifen, werden sie koordiniert.
Wenn Leistungen verschiedener Sozialversicherungen zusammentreffen, soll die betroffene Person schliesslich nicht mehr finanzielle Mittel zur Verfügung haben, als sie ohne die Gesundheitsschädigung gehabt hätte. Es geht um die Koordination, die Regelungen für das Zusammenspiel der Sozialversicherungen.
Bei Koordination denken viele an Leistungskürzungen zur Verhinderung von Überentschädigungen. Drei weitere Beispiele zeigen jedoch, dass die Sozialversicherungen umfassender aufeinander abgestimmt sind.
Eine andauernde ganze oder teilweise Arbeitsunfähigkeit kann zu einer Invalidisierung führen. Die Lohnfortzahlungspflicht, die durch eine Krankentaggeldversicherung abgelöst werden kann, und der Leistungsbeginn der IV und der Pensionskasse stellen ein heikles Koordinationsproblem dar. Aufmerksamkeit ist angesagt.
Ist bereits ein Vorsorgefall eingetreten, kann kein weiterer mehr geltend gemacht werden. Die Ansprüche auf Alters-, Invaliden- oder Hinterlassenenleistungen schliessen einander aus.
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